01.02.2016  Die gesamte Fläche darf von der Stadt bebaut werden!

http://www.ndr.de/…/Gericht-erlaubt-Fluechtlingsunterkunft-…

 

Die Stadt darf die gesamte Fläche bebauen! Wo bleibt der Rechtstaat! Gegen den Bescheid vom OVG ist kein Rechtsmittel mehr zulässig.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird leider insgesamt abgelehnt, d.h. die Entscheidung des VG Hamburg wurde dahingehend geändert, dass die Baugenehmigung nun vollzogen werden darf. Zu diesem Ergebnis kommt das OVG, da es den Drittschutz verneint. Diese restriktive Entscheidung des OVG finde ich nicht überzeugend. Das VG hatte den Drittschutz im Rahmen des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots noch bejaht. Das OVG verneint hingegen den Drittschutz da die Vorschriften des Wasserrechts gerade nicht dem Schutz eines individualisierten Personenkreises dienen, sondern der Allgemeinheit. Es wurde entschieden, dass die bei der Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in Überschwemmungsgebieten zu beachtenden Vorschriften des Wasserrechts, insbesondere jene zum Hochwasserschutz in Überschwemmungsgebieten (hier § 78 WHG), nicht drittschützend seien. Damit sieht das OVG die Klage der Antragsteller bereits als nicht zulässig an. Über die tatsächlichen Fragen hat das OVG gar nicht entschieden

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Kommentare: 14
  • #1

    Hellmann-Sieg (Dienstag, 02 Februar 2016 10:43)

    Die Entscheidung des OVG ist sehr ausführlich begründet - und vermag trotzdem nicht zu überzeugen. Dass man sich Nachbar(schutz)rechte mühsam erkämpfen muss, hat leider eine lange Tradition. Es bleibt zu hoffen, dass sich das OVG den besseren Argumenten, die für Nachbarschutz plädieren, nicht verschließen wird. Letztlich zeigt sich in diesem Fall ganz besonders, welche wichtige Kontrollfunktion dem Nachbarn zukommt. Die Sorgfalt bei der Erstellung von Gutachten und Planungsunterlagen wird ganz maßgeblich davon bestimmt, ob diese im Nachhinein einer Prüfung standhalten müssen. Da gerade hydrogeologische Gutachten aufwendig und kostenintensiv sind, wird man sich vorstellen können, welches Signal von der Entscheidung des OVG ausgeht.

  • #2

    Wolfram B. (Dienstag, 02 Februar 2016 11:02)

    Endlich wurde Recht gesprochen. Es ist doch kein SUPERGAU, wenn jetzt ein Asyl Camp gebaut werden kann. Es ist eine Supermeldung, wenn jetzt 540 Flüchtlinge ein Dach über den Kopf bekommen und ihre Flucht endlich ein Ende hat.
    Liebe Anwohner, fürchtet euch nicht vor den Flüchtlingen, sondern unterstützt sie bei ihrer Ankunft.
    Liebe Kläger, fürchtet euch nicht, denn auch gegen das Hochwasser könnt ihr etwas tun.

  • #3

    UK (Dienstag, 02 Februar 2016 21:38)

    Ja Wolfgang, gegen Bedürftige ging es nie, sondern für die Erhaltung einer Fläche zur Ausdehnung bei Hochwasser. Leider ist Ihr Haus extrem hoch gelegen und Sie werden
    das Hochwasser und abgesoffene Keller und Garagen immer nur bei den Nachbarn sehen.
    Wer selbst einmal erfahren hat was das für einen Häuslebauer bedeutet, würde nicht solchen
    Unsinn publizieren.

  • #4

    Nachbar (Dienstag, 02 Februar 2016 23:10)

    Lieber Wofram.
    Hier wurde nicht Recht gesprochen, sondern Recht gebeugt. Aber Du scheinst ja mit Rechtbeugung und vielfachen Rechtsbrüchen kein Problem zu haben. Hauptsache Du brichst Dir nicht den Rücken, wenn Du Deinen Nachbarn in Zukunft beim Sandsäcke schleppen hilfst. Ich freue mich jetzt schon auf Deine Hilfe.
    Dein Nachbar

  • #5

    Anwohner (Mittwoch, 03 Februar 2016 07:04)

    Lieber Wolfram,
    Ich hoffe Ihre Spendierhosen sind grosszügig, denn 540 Menschen erwarten gleichzeitig unsere Hilfe und vielleicht haben Sie noch etwas für die jahrzehntelang geplagten Hochwasseropfer übrig...

  • #6

    Hellmann-Sieg (Mittwoch, 03 Februar 2016 15:04)

    Wer redet denn von 540 Flüchtlingen? Der Mietvertrag mit dem Eigentümer betrifft nur die halbe Fläche, auf der anderen Hälfte darf der Eigentümer tun und lassen, was er möchte - das dort zulässige Gewerbe darf nur nicht die Unterbringung stören. Und da sage einer, es gebe keine Gewinner....

  • #7

    Justus Karl (Mittwoch, 03 Februar 2016 17:43)

    Für mich war die Entscheidung eh klar. Was soll man denn anderes erwarten ? Lokalpolitik und Richter haben ja traditionell in Hamburg ein inniges Verhältnis. Ansonsten ist der Kommentar des "Wolfram B." unerträglich und zynisch, aber wahrscheinlich wohnt er ja im eleganten Eimsbüttel und lässt Lokstedt die "Drecksarbeit" machen. Widerlich.
    Gruss an die Gemeinde

  • #8

    UK (Mittwoch, 03 Februar 2016 21:52)

    Brav, immer schön den Regierenden zusprechen und glauben was sie sagen und entscheiden. Blindheit ist eine angeborene Sache. So haben Sie NIEMALS Wasser im
    abgesoffenen Wullwisch gesehen. Auch Feuerwehreinsätze und Sandsackbarrikaden;
    nie bemerkt. Ausgefallenes Pumpwerk für Fäkalien und Flutung von Kellern mit
    stinkendem Abwasser. Alles nicht dagewesen. Bilder dazu, alles nur erlogen.
    Bleiben Sie blind und heulen Sie mit den Wölfen. Blindheit und Glaube wird Ihnen nicht helfen. Eigene Meinung ist nicht Ihre Sache, diese zu vertreten schon garnicht.

  • #9

    Sunni69 (Donnerstag, 04 Februar 2016 07:11)

    Liebe Anwohner des Hagendeel,

    auch ich bin , obwohl nicht direkt betroffen, vom Urteil des OVG entsetzt. Die Auswirkungen, nicht nur im Hinblick auf die Überschwemmungen, werden immens sein. Auf unsere Lokalpolitikern
    bin ich nur noch wütend. Das sind ja nur noch die reinsten Lachnummern

  • #10

    Marco B. (Samstag, 06 Februar 2016 21:52)

    Ich werde einen Antrag auf Genehmigung einer Bodenaufschüttung bei mir unmittelbar um das Haus und eine volumengleiche Abtragung auf dem restlichen Grundstück stellen. In der Argumentation der Verwaltung hat dies ja keine negativen Auswirkungen auf die Hochwassersituation. Insoweit bin ich sehr auf die Verwaltungsentscheidung gespannt...
    Weiterhin werde ich das Finanzamt für Grundbesitz- und Verkehrsteuern in Hamburg befragen, welche Auswirkungen die Nutzungseinschränkungen durch das ÜSG auf meine zu zahlende Grundsteuern haben... Vermutlich gar keine...
    Möglicherweise stellen sich diese Fragen ja weiteren Anwohnern, die die diese ja auch gerne an die zuständigen Behörden richten können...
    Der Umgang von Staat/Verwaltung ist für mich als Laien nur noch schwer nachzuvollziehen....

  • #11

    UK (Montag, 08 Februar 2016 12:09)

    Zum Urteil des OVG: Mein Glaube an neutrale Gerichte besteht weiterhin, obwohl das OVG
    nur einen einzigen Paragrafen angewendet hat, der jegliche Bürgerrechte abwürgt: "DRITTSCHUTZ". Der Grundsatz: Die Stadt bestimmt, Widerspruch unerwünscht.
    Die Bürger, welche von den Aufschüttungen des Überschwemmungsgebietes betroffen sind, haben ihre Bedenken ausführlich dargelegt. Das Gericht hat sich dafür aber NULL interessiert. Den städtischen Vorgaben musste Folgeleistung erbracht werden und das
    war deutlich einfacher als den komplizierten Berechnungen des Hochwassers nach zu gehen. Das ist für jedermann nachvollziehbar. Waren doch die Aussagen der Wasserwirtschaft, des Rechtsamtes und der LSBG/BSU absolut widersprüchlich.

  • #12

    Wolfgang M. (Mittwoch, 10 Februar 2016 18:09)

    Hallo Wolfgang B.,
    grundsätzlich klingt bei Deinem Kommentar eine gehörige Portion Schadenfreude durch.
    Entweder sitzt Du total auf dem Trockenen - oder scheinst die Situation vor Ort nicht zu kennen. Fahre doch einfach mal raus nach Lockstedt, an die Kollau - und schaue Dir das betroffene Gebiet dort etwas näher an. Vielleicht ändert sich Deine Meinung - und Du wirst eine etwas fairere Einstellung zu den begründeten Sorgen der betroffenen Bürger bekommen. Hilfe für Flüchtlinge ist immer eine begrüßenswerte, publikumswirksame Aktion, aber wie ist diese wirklich zu bewerten, wenn hilfwillige Bürger um einen Teil ihrer Existenz zu recht fürchten müssen. Um bei dem Problem "Unterbringung von Flüchtlingen" zu bleiben, schaue Dir einfach mal die Belegung an der Kollau und in der näheren Umgebung an. Diese Dichte vonden örtlichen Standorten wird in Deutschland einen Spitzenplatz einnehmen, kontraproduktiv hinsichtlich der Integrationsbemühungen - und in einem krassen Verhältnis zu den dort ansässigen Bürger stehen. Für mich ist das pure Unfähigkeit der verantwortlichen Behörde, die scheinbar politischen Zwang unterliegt. Soviel Unvermögen habe ich nicht erwartet.
    Aufgabenstellung, Planung, Projektwesen und Durchführung kann lernen !


  • #13

    XYZ (Donnerstag, 18 Februar 2016)

    540 Angrapscher anstatt des Naturschutzgebiets...

  • #14

    XYZ (Donnerstag, 18 Februar 2016 20:21)

    Mal sehen übrigens, ob die Gutmenschen das jetzt entfernen, ob wir tatsächlich schon im Stasi-DDR-Staat leben oder doch noch nicht ganz.