Die Widersprüche durch die Anwälte sind raus, mit super Erläuterungen und die Hinweise auf mangelhafte Berechnungen. Jetzt müssen wir abwarten was passiert. Fakt ist, das die Ausnahmegenehmigung für die Bebauung im vorläufig gesicherten ÜSG auf extrem wackligen Beinen steht. Das heißt für uns natürlich noch lange nicht, das wir die Hände in den Schoß legen können.